Der Begriff Bürgertum bezeichnet
1. die Vereinigung freier und gleicher
Bürger zu
einem politischen
Gemeinwesen. Nach seiner ersten Epoche in der
antiken
griechischen Polis
(vgl. auch
Etrusker,
Karthago, Rom)
bestand es in freien
mittelalterlichen Städten und wurde schließlich Merkmal der
staatsbürgerlichen Gemeinschaft des modernen bürgerlichen
Staates.
2. in der traditionellen Ständegesellschaft den Dritten Stand nach Adel und Klerus
Im 17./18. Jahrhundert bildete sich das Bürgertum zusammen mit dem Nationalstaat heraus.
Eng verbunden mit seinem Entstehen ist die
Während in
Frankreich das Bild der
Staatsnation leitend war, prägte in Deutschland die Idee der
Kulturnation den Übergang zum Bürgertum. Eine besondere Gestalt nahm das
Bürgertum an in der Ausbildung zahlreicher
Vereine.
Das Bürgertum der Industriegesellschaft umfasst das