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Burgerstein, Lothar   Bürgerversammlungen => Gemeindeversammlungen

07/08/03

Bürgertum

Unter B. versteht man im engeren Sinn eine Gesellschaftsschicht, die sich aus unterschiedl. sozialen Gruppen des gehobenen Mittelstandes zusammensetzt, die über Besitz und Bildung verfügen. Sie lässt sich besser anhand mentalitätsmässiger als wirtschaftl. Merkmale definieren. Dominierende Kraft zumindest in den westeurop. Staaten war das B. in der Zeit zwischen den 1848er Revolutionen und dem 1. Weltkrieg, dem "Zeitalter des B.s". In der Schweiz, in welcher es den Adel als handlungsfähige soziale Klasse schon zu Beginn der Moderne nicht mehr gab, war die hist. Prägekraft des B.s besonders nachhaltig, mit Auswirkungen bis in die Gegenwart. In einem weiteren Sinn umfasst der Begriff B. aber auch das ma. Stadtbürgertum. Dessen Geschichte begann in der Städtegründungsphase des 12.-13. Jh. Sie führte in einem nicht linearen Prozess mit abweichenden Entwicklungssträngen - etwa der Aristokratisierung von Teilen des Stadtbürgertums in der frühen Neuzeit - hin zum modernen B., das sich allerdings durch Aufsteiger aus der Landschaft stark ausweitete.

1- Bürgertum in Mittelalter und früher Neuzeit

2- Bürgertum im 19. und 20. Jahrhundert


Quellen und Literatur