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8. Schlusswort
Der in dieser Arbeit gegebene Überblick über die Rolle der bildenden Künste bei politischen und sozialen Formierungs- und Abgrenzungsprozessen zeigt anschaulich, dass sich die ästhetischen Auseinandersetzungen im Kaiserreich nicht einfach auf einen Kampf zwischen Reaktion und Fortschritt reduzieren lassen. Eine ausschliessliche Darstellung von ästhetischen Konflikten zwischen den jeweiligen Kaisern und dem Bürgertum würde nur ein unvoll-ständiges Bild der komplexen sozialen und politischen Prozesse der Zeit liefern. In den ersten Jahren nach der Reichsgründung lässt sich in den Rundschauzeitschriften noch eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Wilhelm I. und der bürgerlichen Öffentlichkeit über Inhalte und stilistische Ausrichtung der bildenden Künste feststellen. Das bürgerliche Kulturprogramm, so wie es sich im liberalen Konzept der Kulturnation äussert, fördert ebenso wie die kaiserliche Kunstpolitik in den siebziger Jahren eine Malerei und Bildhauerei, die der nationalen Integration und Legitimation des Deutschen Reiches dienen soll. Die Kaiser und Reich glorifizierende Historienmalerei feiert auch beim Bürgertum Triumphe. Erste Risse erhält das einheitliche Kunstverständnis Ende der siebziger Jahre. Parallel zu Bismarks Aufkündigung seiner Zusammenarbeit mit den Nationalliberalen lässt sich beim liberalen Teil des gebildeten Bürgertums im Bereich der bildenden Kunst eine Distanzierung von der staatlichen Kunstpolitik feststellen. Die schon 1848 erhobenen Forderungen nach einer von Kaiser und Staat unabhängigen Kunstförderung werden neu formuliert. Die kunstpolitischen Differenzen schlagen sich in Einer richtungspolitischen Polarisierung der Kunstberichterstattung nieder. Die früher einheitliche bürgerliche Öffentlichkeit zerfällt. Zur gleichen Zeit lassen sich deutliche Brüche in dem Universalitätsanspruch der bürgerlichen Kultur feststellen. Denn mit der Formierung der Sozial- demokratie, vor allem aber mit dem zunehmenden Eindringen des Alten und Neuen Mittelstandes in ehemals dem gebildeten Bürgertum vorbehaltene Ausbildungswege, Berufskarrieren und Kulturbereiche fühlt sich das gebildete Bürgertum in seiner gesellschaftlich exklusiven Stellung bedroht. Die Widersprüche zwischen der liberalen Forderung nach Universalität des bürgerlichen Normen- und Kulturkanons und der realen sozialen Abgrenzungs- funktion eben dieser Werte werden sichtbar. Die durch politische und soziale Prozesse hervor-gerufene Zersplitterung der früher einheitlichen Formation des Bürgertums führt seit Mitte der achtziger Jahre im bürgerlichen Milieu zur Ausbildung spezifischer sozialer Teilkulturen und Geschmacksstile. Es werden neue Rundschauzeit-schriften gegründet, die sich mit unterschiedlichen ästhetischen Programmen nur noch an ganz bestimmte soziale Teilgruppen des Bürgertums wenden. Der von der "Deutschen Rundschau" repräsentierte Teil, der noch Mitte des 19. Jahrhunderts dem gebildeten Bürgertum zuzurechnen war, aber nach der Reichsgründung nicht die notwendigen Anpassungen im Bildungs- und Wertebereich vollziehen kann, hält weiterhin am Idealismus fest; bildende Kunst kann für diese Gruppe eine Flucht aus der Realität bedeuten. Der aufstiegswillige und innovationsfreudigere Neue und Alte Mittelstand, dessen Interessen vom "Kunstwart" vertreten werden, versucht dagegen, sich mit der Phantasiekunst von dem nicht mehr zeitgemässen idealistischen Ästhetikkonzept abzugrenzen. Das professionalisierte gebildete Bürgertum schliesslich, das zur Leserschaft der "Neuen Rundschau" und der Kunstzeitzeitschrift "Kunst und Künstler" zählt, orientiert sich an Realismus und Impressionismus. Alle diese Gruppen des Bürgertums versuchen über spezifische Kunst und Ästhetikkonzepte sowohl soziale Identität als auch soziale Distinktion zu erlangen, wobei sich gleichfalls die Bildung neuer sozialer Allianzen abzeichnet. Am Beispiel der bildenden Kunst kann nach der Jahrhundertwende eine Annäherung des gebildeten Bürgertums an die Teile des Wirtschafts- und Besitzbürgertums festgestellt werden, die in der zweiten Generation mittlerweile auch über humanistische und Universitätsbildung verfügen und - wie das gebildete Bürgertum - sich impressionistischer Kunst zuwenden. Soziale Formierungs- und Abgrenzungsprozesse innerhalb des Bürgertums laufen im Kaiserreich nicht nur über das Bildungssystem, sondern ebenso über die bildende Kunst. Während der neunziger Jahre etablieren sich die bürgerlichen Teilkulturen samt ihren Zeitschriften und gewinnen wie auch andere nicht richtungs-politisch organisierte Interessenvertretungen ständig an Bedeutung. Das wachsende Selbstbewusstsein vor allem des gebildeten Bürgertums und die erfolgreiche Durchsetzung seines Kunstverständnisses als des einzig "legitimen" haben zur Folge, dass neben die innerhalb des Bürgertums geführten sozialen Konflikte Anfang des 20. Jahrhunderts zunehmend Auseinandersetzungen mit Kaiser und Staat und der von diesen Institutionen verfochtenen Kunstpolitik treten. Der Kampf zwischen offizieller "Reaktion" und den einzelnen Spielarten bürgerlicher "Moderne" gewinnt wieder an Bedeutung. Die Stärke der verschiedenen Gruppen der bürgerlichen "Moderne" erlaubt es sogar, nach 1900 über eine kulturelle Bereichsopposition hinauszugehen. Anhand nur vordergründig rein ästhetischer Konflikte werden das persönliche Regiment Wilhelms II. sowie die Machtstellung des Hofes in Frage gestellt und - allerdings in sehr vager Form - mehr politische Mitbestimmung für das Bürgertums gefordert. Die Tatsache, dass der Bereich der bildenden Kunst nach 1879 zum Austragungsort politischer und sozialer Konflikte wird, weist anschaulich auf die neue Rolle hin, die der bildenden Kunst seit den neunziger Jahren zugewiesen wird. Sie wird sowohl als Motor der gesamten kulturellen Entwicklung als auch als Medium politischer Reform angesehen. Der Interpretationsansatz, bürgerliche Kultur ausschliesslich als Ausweich- und Fluchtmöglichkeit für fehlende politische Emanzipation zu betrachten, muss daher relativiert werden. Zwar kann bei der sich am Idealismus orientierenden Teilgruppe des Bürgertums im Bereich der bildenden Kunst eine Art Realitätsverweigerung festgemacht werden; darüber sollte jedoch nicht vergessen werden, dass mit der Formulierung neuer Kunst- und Ästhetikkonzepte positive soziale Formierungs- und Identitäts-findungsprozesse vorangetrieben werden und dass die bildende Kunst ebenso als Medium politischer Kritik fungiert. Politischer Erfolg ist dem bürgerlichen Lager aber nur im Bereich der Kultur beschieden, wo der Kaiser Zurückhaltung versprechen muss und das am Impressionismus orientierte Ästhetikverständnis des gebildeten Bürgertums auch offiziell als "legitim" anerkennt. Mehr politische Mitbestimmung auf par-lamentarischer Ebene ist dagegen nicht durchsetzbar, zumal etwaige Verfassungs- oder Wahlrechts-änderungen nach 1871 ohnehin nur noch von einem kleinen Teil der Linksliberalen gefordert werden. Politische Reformen stehen nicht mehr im Mittelpunkt bürgerlicher Interessen, vor allem aus Angst vor der Sozialdemokratie, aber ebenso aufgrund der erfolgreichen "lautlosen" bürgerlichen Revolution. Denn im Bereich von Kultur, Recht und Wirtschaft hat das Bürgertum seine Interessen weitgehend durchgesetzt, und in den Kommunen sind die Liberalen die entscheidenden politischen Kräfte. Forderungen, die über eine Einschränkung der Macht von Kaiser und Hof hinausgehen, bleiben ohne Bedeutung. Die Auseinandersetzungen im Bereich der bildenden Kunst weisen daher auf eine Art "gegenseitiges Stillhalteabkommen" hin: Das Bürgertum stellt die monarchische Staatsordnung nicht in Frage, tritt sogar für deren Erhaltung ein, so lange die bürgerlichen Werte und Normen im Bereich von Ökonomie, Recht und Kultur gewährleistet bleiben. Umgekehrt dulden der Kaiser und die alten Eliten die bürgerlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen, so lange der status quo der traditionellen politischen Machtverhältnisse garantiert wird. Vor diesem Hintergrund dieses labilen Gleichgewichts ist auch nach 1910 die politisch motivierte Opposition des gebildeten Bürgertums sowie des Alten und Neuen Mittelstandes gegenüber den Expressionisten zu erklären. Ungefähr gleichzeitig mit den ersten Angriffen gegen die neue künstlerische Avantgarde treten die Auseinandersetzungen mit dem Kaiser in den Hintergrund. Denn der Expressionismus wird als revolutionäre politische Bedrohung empfunden und der Kampf um die Erhaltung eines an bürgerliche Werte und Ordnungen gebundenen impressionistischen Ästhetikverständnisses und der damit zusammenhängenden sozial exklusiven Position des Bürgertums wird als wichtiger angesehen als gegen Kaiser und Hof gerichtete Forderungen nach mehr Mitbestimmung. Die in den Kunstkritiken nach 1910 zum Ausdruck kommende Furcht vor einem Verfall bürgerlicher Werte und einer Desintegration der bürgerlichen Gesellschaft wird sogar so stark, dass der Krieg als Lösung dieses Problems begeistert begrüsst wird. Am Beispiel der bildenden Kunst lässt sich deutlich aufzeigen, dass der Widerspruch zwischen der durch die Aufklärung begründeten, theoretischen Forderung nach Universalität des bürgerlichen Normen- und Kulturkanons und der realen Abgrenzungsfunktion eben dieser Werte ein zentrales Moment der sozialen und politischen Auseinandersetzungen im Kaiserreich ist. Die Kämpfe zwischen Fortschritt und Reaktion, zwischen der künstlerischen "Moderne" und der idealistisch - klassizistischen Tradition, zwischen dem liberalen Bürgertum und dem Kaiser nehmen zwar eine wichtige Rolle ein, aber ihre Bedeutung wird durch soziale Konflikte relativiert. Vor allem die Abschottung nach "unten", aber ebenso die Formierungs- und Abgrenzungsprozesse innerhalb des Bürgertums selbst beeinflussen stark die Auseinandersetzungen mit Kaiser und Staat; denn wichtiger als parlamentarische Mitbestimmung ist dem Bürgertum der Erhalt seiner sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Position. Bürgerliche Selbstbehauptung - so wie sie sich im Spiegel der Kunstkritik der Rundschauzeitschriften darstellt - ist ein sorgfältig austarierter Balanceakt gegen Angriffe von "oben" und von "unten". Die im Vergleich mit der Entwicklung des Liberalismus aufgezeigten Parallelen weisen zudem darauf hin, dass es sich bei den im Bereich der bildenden Kunst beobachteten Prozessen nicht um marginale Phänomene handelt. Denn auch bei den liberalen Parteien zeigt sich nach 1879 deutlich die Spannung zwischen der theoretischen Forderung nach Universalität der bürgerlichen Werte und deren realen, exklusiven Abgrenzungsfunktion, da der Anspruch der Liberalen, Vertreter des Allgemeinwohls und der öffentlichen Meinung zu sein, zusehends von der besonders in wirtschaftspolitischen Bereichen verfolgten Interessenpolitik in Frage gestellt wird. Dieser Widerspruch behindert zudem die wirksame Vertretung der seit der Reichsgründung ohnehin nur noch halbherzig vertretenen politischen Forderungen nach Schaffung einer dem Parlament verantwortlichen Regierung. Aus Angst vor den sozialen und politischen Konsequenzen befürworten nur wenige linksliberale Politiker die Einführung eines parlamentarischen Systems oder eine Wahlrechtsreform. Der Wunsch nach sozialer Exklusivität überlagert die Forderung nach einer politischen Reform, eine Reform, die zudem dem Bürgertum keinen allzu grossen Gewinn mehr brächte, da seine Werte und Ansprüche sich im kulturellen, rechtlichen und ökonomischen Bereich sowie in der Kommunalpolitik schon längst weitgehend durchgesetzt haben. Die lebenswichtige Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Selbstbehauptung des Bürgertums im Kaiserreich geht daher zwar auf Kosten der politischen Mitbestimmung, ermöglicht aber die Beibehaltung der eigenen sozialen Position. Trotz der erfolgreichen Selbstbehauptung sind jedoch nach 1910 die Zeichen nicht mehr zu übersehen, dass das Bürgertum in einer tiefen Krise steckt, da seine noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Normen und Werte nicht mehr den Anforderungen des 20. Jahrhunderts entsprechen. Diese Entwicklung manifestiert sich anschaulich in der bildenden Kunst; denn mit dem Kubismus, Futurismus und Expressionismus werden die konventionell traditionellen "bürgerlichen" Darstellungsmittel und Inhalte überwunden und eine neue Sprache entwickelt, die dem Kunstwerk "im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit" - um mit Worten Walter Benjamins zu reden - angemessen sind.1 Die Krise zeigt sich ebenso deutlich im Verfall des politischen Liberalismus und der traditionellen politischen Kultur des Bürgertums, die nicht mehr in der Lage sind, adäquat auf die Probleme einer fortgeschrittenen Industriegesellschaft zu reagieren. Bürgerliche Interessenvertretung läuft nach der Jahrhundertwende in zunehmenden Masse nicht mehr über die liberalen Parteien oder über Honoratiorenzirkel, sondern über elitäre pressure- groups.2 In der Weimarer Republik schliesslich wird der Liberalismus als Partei immer bedeutungsloser, während die ausserparlamentarische Selbstorgani-sation, so wie sie sich beispielsweise in der kaum zu unterschätzenden neokonservativen Ring- Bewegung manifestiert, an Einfluss gewinnt.3 Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, ob die aufgezeigte Fragmentierung des Bürgertums und der bürgerlichen Kultur sowie die Entstehung einer neuen bürgerlichen Elite aus Teilen des gebildeten und des Wirtschaftsbürgertums nicht als Vorboten eines Niedergangs des bürgerlichen Zeitalters zu bewerten sind. Denn sowohl der Bruch des Universalitätsanspruches bürgerlicher Kultur als auch die Formierung einer neuen tonangebenden Gesellschaftsschicht, die sich in Ausbildung und Selbstverständnis stark von dem traditionellen gebildeten Bürgertum des 19. Jahrhunderts unterscheidet, kündigen die Auflösung des Bürgertums als sozialer Formation und - damit zusammenhängend - seiner spezifischen bürgerlichen Kultur an. Die Ängste vor den "modernen" bildlichen und symbolischen Ausdrucksmitteln der avantgardistischen Künste weisen ebenso wie die Begeisterung, mit der der Krieg als "reinigende Kraft" begrüsst wird, auf die Aushöhlung bürgerlicher Sozialformen und Kulturpraktiken hin. In gleicher Weise gründet die in der Weimarer Republik weit verbreitete Propagierung eines antibürgerlichen Lebensgefühls in diesem als Kulturkrise wahrgenommenen Auflösungsprozess des Bürgertums. Die schnell aufeinander folgende Entwicklung neuer Darstellungsmittel, Inhalte und Stile in der bildenden Kunst, die während der Jahrhundertwende nebeneinander existieren, signalisieren nicht nur den Höhepunkt bürgerlicher Kultur, sondern auch ihr Ende. Zwar entwickeln sich Kunst und Politik der Weimarer Republik in dialektischer Aus-einandersetzung mit der aus dem 19. Jahrhundert stammenden soziokulturellen Formation Bürgertum, doch kann nach 1910, spätestens jedoch nach 1918 ein Bruch konstatiert werden, mit dem das "post- bürgerliche" 20. Jahrhundert beginnt.
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1) Vgl. Hobsbawm, Imperiale Zeitalter, S.275-304. 2) G. Hübinger spricht im sozialreformerischen liberal- protestantischen Milieu sogar von einem "Netzwerk der Eliten": Gangolf Hübinger, Hochindustrialisierung, S.203 ff. 3) H. Mommsen, Auflösung des Bürgertums, S.228-315. |